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Kosten

 

 

Die Kosten für unsere Beratung richten sich nach dem Bereich, nach dem Anspruchsniveau und Umfang des konkreten Auftrags. 
 

 

Arbeitsrechtliche Beratung

 

Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die Höhe der gesetzlichen Vergütung ist der Gegenstandswert entscheidend, sowie der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

 

Neben der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG bieten wir Ihnen die Möglichkeit individueller Vergütungsvereinbarungen an.

 

Mit einer Deckungszusage der jeweiligen Rechtschutzversicherung erfolgt bei Arbeitnehmern eine Kostenübernahme entsprechend den RVG-Gebührengrundsätzen.

 

 

Beratung bei Projekten im Bereich Personalmanagement

 

Die Kosten für ein Personalmanagement-Projekt richten sich nach Art und Umfang des jeweiligen Projekts. Hier sind sowohl Projekt-Pauschalen als auch eine Vergütung auf Stunden- und Tagessatz-Basis möglich.

 

 

Pauschalangebote

 

Für Arbeitnehmer und Bewerber bieten wir Pauschalangebote (inkl. MwSt.) an, die sich auf eine konkrete abgeschlossene Beratungsleistung, z.B. eine Zeugnisüberprüfung, beziehen. Weitere Angebote richten sich nach Art und Umfang der jeweiligen Tätigkeit und werden nach dem individuellen Bedarf gesondert vereinbart.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

Wir bestreiten unseren Lebensunterhalt mit dem, was wir bekommen,

und wir leben von dem, was wir geben.

(Winston Churchill) 

 

   


Ramona J. Bauer - Rechtsanwältin - Beratung & Personalmanagement, Neuss - Düsseldorf