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Aktuelles

 

 

Sie möchten  regelmäßig über Änderungen und Neuigkeiten rund um die Themen Personalmanagement & Arbeitsrecht informiert sein? Dann sind Sie hier genau richtig! Wir berichten aber auch über wirtschaftliche Themen und wissenswerte Zusammenhänge.

 

Auf diesen Seiten finden Sie aktuelle Informationen, interessante Urteile, Links auf aktualisierte Seiten, interessante Presseartikel und überhaupt viele wichtigen Informationen auf einen Blick...  

 
 

 

Das ELENA-Verfahren:  Aktuelles zur Datenübermittlung ab 01.01.2010

 

Das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA Verfahrensgesetz) ist ein wichtiger Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie, aber auch ein Signal für mehr Innovation.

 

Rund drei Millionen Arbeitgeber stellen Jahr für Jahr etwa 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform aus. Diese Nachweise benötigen ihre Beschäftigten, um gegenüber öffentlichen Stellen die Voraussetzungen für den Bezug einer bestimmten Leistung nachweisen zu können. So ermittelt beispielsweise die Arbeitsverwaltung auf der Grundlage der vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitsbescheinigung den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zwischen der elektronischen Personalverwaltung des Arbeitgebers und der elektronischen Sachbearbeitung in den Behörden klafft eine Lücke, die weiterhin durch den traditionellen Informationsträger Papier überbrückt wird. Dieser Medienbruch wird durch das ELENA-Verfahren beseitigt.

 

Alles Weitere lesen Sie hier: Deutsche Rentenversicherung Bund - Das ELENA-Verfahren

 

 

Bundesagentur für Arbeit: Neues E-Learning-Programm für berufliche Orientierung und Bewerbung

 

Das  neue Trainingsprogramm für Akademiker der Bundesagentur für Arbeit unterstützt im Rahmen der Lernbörse dabei, ein erfolgversprechendes Profil für die persönliche und individuelle Bewerbung zu erstellen. Es zeigt, wie die beruflichen Ziele (neu) bestimmt werden, worauf bei den Bewerbungsunterlagen zu achten ist und was Bewerber in einem Assessment Center erwartet. Filme mit Praxisbeispielen und Expertenstatements bieten zusätzliche Orientierungshilfen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Std.

 
Alles Weitere finden Sie hier: Bundesagentur für Arbeit - Fit für die Karriere - Akademiker Online Bewerbungstrainer
 

 

WICHTIG: Die wesentlichen Änderungen ab dem 01.01.2010

 

Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2010 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden.

 

Die Änderungen beziehen sich u.a. auf die Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz, die Sozial- und Rentenversicherung und das Sozialgesetzbuch.

 

Alles Weitere lesen Sie hier: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16.12.2009

 

 

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010 („Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010“)

 

Alles Weitere lesen Sie hier: Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 27.11.2009
 

 

Arbeitnehmerdatenschutz

 

Die Koalition von CDU, CSU und FDP hat vereinbart, den Datenschutz im Arbeitsleben durch praxisgerechte Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer zu verbessern.

 

Es dürfen nur solche Daten verarbeitet werden, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Datenverarbeitungen, die sich beispielsweise auf für das Arbeitsverhältnis nicht relevantes außerdienstliches Verhalten oder auf nicht dienstrelevante Gesundheitszustände beziehen, müssen zukünftig ausgeschlossen sein.

 

Es sollen praxisgerechte Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer geschaffen und gleichzeitig Arbeitgebern eine verlässliche Regelung für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben werden.

 

Alles Weitere lesen Sie hier: Diskussionsentwurf vom 17.11.2009: Gesetz zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis
 

 

Interessante Studie von Hewitt Associates: Employer Branding 2008

 

Employer Branding (dt. Arbeitgebermarkenbildung) ist ein Instrument zur Verbesserung der Effektivität sowie der Effizienz von Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung! Durch Employer Branding verbinden Bewerbende und Beschäftigte den Namen des Unternehmens (Unternehmensmarke) mit einer oder mehreren bestimmten Arbeitgebereigenschaften (Arbeitgebermarke).

 

Im Zeitraum März bis Juni 2008 hat die Beratungsgesellschaft Hewitt Associates 118 Unternehmen im deutschsprachigen Raum befragt, wie umfassend und erfolgreich sie Employer Branding zur Gewinnung und Bindung von Talenten einsetzen. Die Ergebnisse sind im  „Talent Supply und Employer Branding 2008“ zusammengefasst und machen u. a. deutlich: 

  • 47 Prozent der Befragten sind der Ansicht, eine klare und gut definierte Arbeitgebermarke zu haben.
  • 57 Prozent planen kein eigenes Employer Branding Budget.
  • 22 Prozent der Unternehmen stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter die eigene Arbeitgebermarke verstehen und auch leben.

Die Macher der Studie haben vier Ansatzpunkte für nachhaltiges Employer Brandingefiniert und geben zu diesen konkrete Handlungsempfehlungen.

 
Alles Weitere finden Sie hier: Link zum Bericht von HewittAssociates (pdf-Download)
 

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Mit neuen Berufen weitere Betriebe für Ausbildung gewinnen

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie will Unternehmen für die Ausbildung junger Menschen gewinnen. Dafür schafft es übersichtliche Rahmenbedingungen für eine optimale Ausbildung in Unternehmen und Betrieben.

 

Mit dem Ziel, weitere Betriebe für die Ausbildung junger Menschen zu gewinnen, bringt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zum 1. August 2009 mit dem Industrieelektriker und Werkfeuerwehrmann zwei neue Berufe auf den Markt. Darüber hinaus hat es zwölf Ausbildungsordnungen umfassend und nachhaltig modernisiert. Bei der Modernisierung von Berufen wird den aktuellen Erfordernissen der Ausbildungsbetriebe Rechnung getragen.

 

Informationen zu den wichtigsten dualen Ausbildungsberufen und den dazugehörigen Ausbildungsordnungen finden Sie hier oder in der Broschüre „Erfolgreich in die Zukunft mit einer betrieblichen Ausbildung“ (Download).

 
Alles Weitere lesen Sie hier:  BMWi - Pressemitteilung vom 21.07.2009
 

 

Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Neuregelung zur Ausbildung im Betrieb ab 1. August 2009 

 

-  Die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 -

 

Ab dem 1. August 2009 gilt eine neue Ausbilder-Eignungsverordnung. Danach müssen Ausbilder wieder zurück auf die Schulbank und eine Prüfung ablegen, teilt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit.

 

Die seit 2003 geltende "Aussetzung" der AEVO wurde im Rahmen eines wissenschaftlichen Vorhabens des Bundesinstituts für Berufsbildung einer Wirksamkeitsanalyse unterzogen. Dabei wurde einerseits ein gewisser Zuwachs an Ausbildungsplätzen auf diese Aussetzung zurückgeführt, andererseits jedoch auch Qualitätseinbußen festgestellt. Daher wird nun eine neue AEVO in Kraft gesetzt.

 

Befreiungsvorschriften stellen allerdings sicher, dass diejenigen, die in den vergangenen Jahren erfolgreich und ohne Beanstandungen ausgebildet haben, auch weiterhin kein AEVO-Prüfungszeugnis vorlegen müssen. Damit soll ein gleitender Übergang auf die neue Rechtslage gewährleistet werden. Selbstverständlich bleiben auch all die Zeugnisse nach der derzeit geltenden Ausbilder-Eignungsverordnung weiterhin gültig.

 
Alles Weitere lesen Sie hier: BMBF-Information zur Aussetzung der Anwendung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
 

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Der Weg ist frei für mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligung - interessante Modelle und Förderwege -

 

Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch finanzielle Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben lassen, sind nachweislich robuster und überlebensfähiger - auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die zur Verfügung stehenden Beteiligungsmodelle bieten nicht nur Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern tragen zugleich zur Stärkung der wirtschaftlichen Position eines Unternehmens im Wettbewerb bei. Denn mit einer finanziellen Mitarbeiterkapitalbeteiligung lassen sich personalpolitische und finanzwirtschaftliche Unternehmensziele verbinden.

 

Gerade in der Krise liegt eine große Chance für mehr Mitarbeiterbeteiligung. Wenn Arbeitnehmer einen Sanierungsbeitrag leisten, spricht viel dafür, ihnen im Gegenzug eine Beteiligung am Unternehmen einzuräumen. Nur so können sie vom nächsten Aufschwung profitieren.

 

Das BMAS bietet eine umfassende Broschüre zum Download.

 
Alles Weitere lesen Sie hier: BMAS-Information im Juli 2009
 

 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Berufskrankheitenrecht verbessert
 

Zum 1. Juli 2009 tritt die 2. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Die Entschädigungsansprüche der Versicherten bei Berufskrankheiten werden mit dieser Verordnung weiter verbessert. Es werden fünf neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:

  • Kniegelenkarthrose durch Tätigkeiten im Knien nach einer Gesamteinwirkungsdauer von mindestens 13 000 Stunden
  • Blutkrebs durch Benzol
  • Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nach Einwirkung einer bestimmten Lebensdosis
  • Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen
  • Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

Mit Aufnahme in die Berufskrankheitenliste steht allgemein fest, dass die schädigenden Einwirkungen geeignet sind, die genannten Erkrankungen zu verursachen. Für eine Entschädigung im Einzelfall müssen die Unfallversicherungsträger prüfen, ob die Betroffenen an ihrem Arbeitsplatz solchen Einwirkungen ausgesetzt waren und bei ihnen die Erkrankung verursacht haben.

 

In diesen Fällen haben die Betroffenen Anspruch auf das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie erhalten umfassende Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohnersatz. Bei dauernder Erwerbsminderung werden lebenslange Renten sowie Hinterbliebenenversorgung gezahlt.

Wer seine Erkrankung erstmals melden will, kann dies bis zum 31. Dezember 2009 bei der Bergbau-Berufsgenossenschaft selbst oder über seinen Arzt tun.

 
Alles Weitere lesen Sie hier: BMAS - Pressemitteilung vom 26.06.2009
 

 
BDA: Erfolgsfaktor Psychische Gesundheit

 

Das Wohlbefinden der Beschäftigten ist aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ein wichtiges Anliegen der Unternehmen. Eine zunehmende Rolle spielt dabei die psychische Gesundheit im Betrieb als ein bedeutender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg.

 

Eine Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit kann negative Auswirkungen auf Arbeitsprozesse und –ergebnisse haben. Zum Einen kann sich die Leistung der betroffenen Arbeitnehmer deutlich verschlechtern und letztlich auch zu krankheitsbedingten Fehlzeiten führen. Zum Anderen belasten Beschäftigte mit psychischen Problemen potenziell auch ihr Arbeitsumfeld. Unter Umständen funktionieren innerbetriebliche Abläufe schlechter, es besteht die Gefahr von Fehlhandlungen und Unfällen oder es kann gar ein Nährboden für schlechtes Betriebsklima bis hin zum Mobbing entstehen. Für Unternehmen bedeutet dies im Ergebnis eine verringerte Produktivität und schlechtere Wettbewerbsfähigkeit.

 

Alles Weitere lesen Sie hier: BDA - PRESSE - BERICHT im Mai 2009

 

 

Frühjahrsgutachten: BDI und BDA warnen vor Konjunkturpessimismus

 

Aufgrund der großen Unsicherheit aller derzeitigen Prognosen wolle man die Zahlen nicht im Einzelnen bewerten. Aufgabe aller sei es nun, dafür zu sorgen, dass es nicht so schlecht werde, wie prognostiziert.

 

Entscheidend sei, wie schnell es gelinge, die Finanzmärkte zu stabilisieren, die Liquiditätsversorgung der Realwirtschaft zu gewährleisten und nachhaltige Leitlinien für die Finanzmarktarchitektur zu etablieren. Dem erwarteten Anstieg der Arbeitslosigkeit müsse entgegengetreten werden. Einem Konjunkturpaket III erteilten die beiden Häuser erneut eine Absage und verwiesen stattdessen auf die Notwendigkeit von Maßnahmen, die die Wirtschaft entlasten.

 

Anstatt der jetzt von Teilen der Politik diskutierten neuen Belastungen fordern der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) von der Bundesregierung, Bürger und Unternehmen zu entlasten. So sollten die Arbeitgeber befristet für 2009 und 2010 vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen auf Kurzarbeitergeld befreit werden. Dies habe Vorrang vor der Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate.

 

Außerdem dürften Strukturreformen in den Sozialversicherungen nicht aus dem Blickfeld geraten. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag müsse langfristig unter 40 Prozent bleiben, um die Kluft zwischen Brutto und Netto nicht weiter zu vergrößern. Dies sei ein wichtiger Beitrag zum Erhalt vorhandener und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze.

 
Alles Weitere lesen Sie hier: BDA - PRESSE - INFORMATION Nr. 26 vom 23. April 2009
 

 
WARNUNG: Vorsicht  -  hier lauern Abzockfallen im Internet!

 

Der umstrittenen Seite „opendownload.de“ steht Ärger mit dem Verbraucherschutz ins Haus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erwägt jetzt sogar eine Klage gegen die Betreiber der Seite.

 

opendownload.de sorgt schon seit Wochen für großen Ärger im Internet. Die Betreiber der Seite kassieren nämlich mit fremden Leistungen ab: Sie werben auf ihrer Seite und bei Suchmaschinen wie Google.de mit den Namen bekannter Freeware-Programme wie Open Office, Adobe Flash Player oder Irfan View. Im Glauben, auf opendownload.de bekämen sie die kostenlosen Programme, melden sich viele Verbraucher mit ihren persönlichen Daten an - und bekommen dafür die Quittung. Wenig später schicken ihnen die Betreiber der Seite eine Rechnung über 96 Euro ins Haus. Begründung: Man habe einen Zwei-Jahres-Vertrag abgeschlossen und zudem bei der Anmeldung auf sein Widerrufsrechtsrecht verzichtet.

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband  ist da allerdings ganz anderer Meinung. "Wir haben den Betreibern der Seite insgesamt drei Abmahnungen geschickt", berichtet Thomas Bradler vom Referat Kollektiver Rechtsschutz des VZBV. Die Verbraucherschützer halten es für rechtswidrig, dass die verantwortliche Content Services Ltd. - hinter diesem Namen verstecken sich die hessischen Betreiber der Seite - keinen Endpreis anzeigen. Auch der angebliche Verzicht aufs Widerrufsrecht bei der Anmeldung verstoße gegen deutsches Recht. Außerdem, und das ist der Grund für die dritte Abmahnung, stören sich die Verbraucherschützer an den Drohgebärden der Firma. "Die Abgabe einer Unterlassungserklärung wurde jeweils verweigert", so Bradler gegenüber Computerbetrug.de. Deshalb prüfe der VZBV nun eine Klage gegen das umstrittene Unternehmen mit Sitz in Mannheim.

 

Verbrauchern, die sich von opendownload.de oder ähnlichen Anbietern getäuscht oder betrogen fühlen, riet Bradler, die Rechnungen nicht zu bezahlen. Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und verschiedene Fach-Juristen betonten erst kürzlich, man solle sich von Mahnungen und Inkassobriefen - auch von Anwälten - für opendownload.de nicht einschüchtern lassen.

 

Hier finden Sie eine umfassende Informationsseite für Betroffene und konkrete Tipps zum Vorgehen bei dem Erhalt einer solchen Rechnung.

 
Alles Weitere finden Sie hier: Abzocke im Internet - Bericht von www.computerbetrug.de u. ZDF WISO Reportage vom 2.02.2009 (über You Tube)
 

 

Ausbildungsmarkt 2009: Unternehmen halten an Ausbildung fest

 

Die Lage am Ausbildungsmarkt ist laut einer Pressemeldung der BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) besser, als es die Konjunktur erwarten lässt. Natürlich geht die Wirtschaftskrise nicht spurlos am Ausbildungsmarkt vorüber, wie der Rückgang der bisher gemeldeten betrieblichen Ausbildungsplätze um 18.000 zeigt. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft, welche die letzten zehn Jahre berücksichtigen, wirkt sich bereits ein Nullwachstum mit 22.000 weniger Ausbildungsverträgen aus. Bei einem negativen Wachstum von 2,5 bis 4,5 Prozent ergibt die Rechnung eine Abnahme der Neuverträge um 60.000 bis 90.000.

 

Die Zahlen zeigen, dass die Unternehmen gegenwärtig trotz schrumpfender Wirtschaft engagiert an der Ausbildung festhalten: Der konjunkturell zu erwartende Rückgang konnte durch erhebliche zusätzliche Anstrengungen gebremst werden. Unternehmen berücksichtigen bei ihrer Ausbildungsentscheidung die mittelfristige Fachkräftesicherung mindestens genau so sehrwie die kurzfristige Auftragslage.Entlastend wirkt die aktuell um rund 80.000 rückläufige Zahl der Bewerber. Wir haben keinen Grund zur Schönfärberei, aber im Moment ist das Verhältnis der gemeldeten Stellen zu den Bewerbern günstiger als in den Jahren zuvor.

 
Alles Weitere lesen Sie hier: Bundesagentur für Arbeit - Monatsbericht März 2009
 

 

Kein Schönwetter-Thema: Das familienfreundliche Unternehmen 

 

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit - gerade in Krisenzeiten!

 

„Familienfreundlichkeit ist keine Frage der Größe eines Unternehmens oder der Branche“, sagt Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen. „Immer mehr Betriebe erkennen, dass sie nur dann eine Chance haben, motivierte und leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu binden, wenn sie es ihren Beschäftigten ermöglichen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen.

 

Die berufundfamilie gGmbH wurde 1998 von der Gemeinnützigen Hertie-Stftung gegründet, um alle Aktivitäten der Stiftung im gleichnamigen Themenfeld zu bündeln. Seither hat sich die Gesellschaft bundesweit zum herausragenden Kompetenzträger zu Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickelt. 

 

Familienbewusste Unternehmen weisen eine um 17 Prozent höhere Mitarbeiterproduktivität auf, die sich unter anderem auf eine um 17 Prozent höhere Motivation der Beschäftigten, 13 Prozent geringere Fehlzeiten und eine um 17 Prozent höhere Bindung von Fachkräften zurückführen lässt. Damit gelingt es familienbewussten Unternehmen, ihre Kunden langfristiger an sich zu binden (12 Prozent). Dies ist das Ergebnis einer Studie des von der berufundfamilie gGmbH gegründeten Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik (FFP) an der Universität Münster und der Steinbeis Hochschule Berlin, die erstmals positive betriebswirtschaftliche Effekte einer familienbewussten Personalpolitik belegt und gemessen hat. Die Studie basiert auf einer repräsentativen Erhebung in 1.000 Unternehmen, so in der aktuellen Pressemitteilung.

 

Der „berufundfamilie“-Index gibt darüber Auskunft, wie familienfreundlich Ihr Unternehmen ist. Der Indexwert, der aus insgesamt 21 Fragen ermittelt wird, bildet alle drei wesentlichen Aspekte betrieblichen Familienbewusstseins ab: den Dialog zwischen Unternehmensführung und Beschäftigten,  die Leistung in Form betrieblicher familienbewusster Maßnahmen sowie eine familienbewusste Unternehmenskultur. Mit dem berufundfamilie-Index (Fragebogen) steht ein Instrument zur Verfügung, mit dem Unternehmen selbstständig Stärken und Entwicklungspotenziale der eigenen Personalpolitik in Bezug auf das Familienbewusstsein überprüfen können.

 

Alles Weitere lesen Sie hier: www.beruf-und-familie.de 

 

 

Bundesagentur für Arbeit: Ohne Kurzarbeit hätten wir schon jetzt 500.000 Arbeitslose mehr

 

Nach den Angaben der Bundesagentur (BA) haben sich die Ausgaben für Kurzarbeitergeld allein von Januar auf Februar mehr als verdoppelt. Während im Januar 28,4 Millionen Euro ausgezahlt worden sei, seien es im Februar bereits 58 Millionen Euro gewesen. Das sei knapp neunmal so viel wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum 2008.

 

Für die kommenden Monate erwartet die BA eine weiterhin steigende Nachfrage nach Kurzarbeitergeld. Insgesamt hat die Bundesagentur in ihrem Nachtragshaushalt dafür in diesem Jahr rund 2,1 Milliarden Euro eingeplant. Die BA sieht in Kurzarbeit  auch zukünftig ein willkommenes Instrument, um Entlassungen wegen vorübergehender Auftragsflauten zu verhindern.

 
Alles Weitere lesen Sie hier: Bundesagentur für Arbeit - Pressemitteilung vom 6.04.2009
 

 

Initiative "Erfahrung ist Zukunft": Der demografische Wandel verändert Deutschland

 

Die Initiative "Erfahrung ist Zukunft" will die Herausforderungen des demografischen Wandels bewusst machen und für ein neues Bild des Alters und des Alterns werben. Sie will die Perspektiven einer älter werdenden Gesellschaft auf den Handlungsfeldern Beschäftigung, Existenzgründungen, Lebenslanges Lernen, Gesundheitliche Prävention und beim freiwilligen Engagement aufzeigen und gemeinsam die notwendigen Veränderungen voranbringen. Sie will bestehende und neue Aktivitäten bündeln und vernetzen. Sie will Erfahrungen austauschen, Synergieeffekte nutzen und Impulse geben.

 

Wirtschaftlicher Erfolg, soziale Sicherheit, gute Gesundheitsversorgung und technischer Fortschritt führen dazu, dass die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland steigt. Das ist eine positive Entwicklung. Die Menschen erleben ein aktives Alter, bleiben länger gesund und haben mehr Möglichkeiten als frühere Generationen: Mehr Möglichkeiten, zu arbeiten. Mehr Möglichkeiten, ihre Freizeit zu gestalten...

 

Alles Weitere lesen Sie hier: Informationsflyer - "Erfahrung ist Zukunft" 
 

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Elektronischer Entgeltnachweis kommt 2010

 

Ab heute tritt im Rahmen des geplanten Bürokratieabbaus das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis ("ELENA") in Kraft. Damit werden Anträge auf Sozialleistungen künftig wesentlich vereinfacht und beschleunigt.

 

Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 an die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden. Wenn 2012 dann der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren startet, werden die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen und papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen nicht mehr nötig sein. Die Bearbeitung wird dadurch wesentlich beschleunigt und vereinfacht.

 
Alles Weitere lesen Sie hier: Pressemitteilung des Bundesministerium BMWi vom 2.04.2009
 

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland

 

Mit dem Inkrafttreten des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes am 1.04.2009 setzt die Bundesregierung wichtige Rahmenbedingungen für mehr Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland.

 

Vermögenswirksame Leistungen werden mit Blick auf die Mitarbeiterbeteiligung attraktiver. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird von 18% auf 20% erhöht und die Einkommensgrenze von 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro auf 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro angehoben. Zudem bleiben künftig Mitarbeiterbeteiligungen bis zu einer Höhe von 360 Euro steuer- und abgabenfrei (bislang nur hälftiger Betrag, maximal 135 Euro).

 

Die steuerliche Förderung greift erstmals nur dann, wenn sich das Angebot zur Beteiligung an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtet, die ein Jahr oder länger beschäftigt sind. Exklusive Programme etwa nur für das Management werden nicht gefördert. Das ist wichtig, weil es Solidarität praktiziert und so Solidarität im Unternehmen fördert. Und die Beteiligung wird nicht durch Lohnumwandlung, sondern durch einen zusätzlichen Beitrag des Unternehmens gewährt.

 
Alles Weitere lesen Sie hier: Pressemitteilung des Bundesministerium BMAS vom 1.04.2009
 

 

Bundesagentur für Arbeit: Entspannung auf dem Arbeitsmarkt frühestens 2010

 

Die Krise schlägt auf den Arbeitsmarkt immer mehr durch. Das Ausmaß der Kurzarbeit explodierte im Vergleich zum Vorjahr um den Faktor 26, Tendenz steigend. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank- Jürgen Weise, rechnet für dieses Jahr nicht mehr mit einem Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt. Auch in der zweiten Jahreshälfte wird es noch keine Belebung geben", sagte Weise am 31.3.2009 in Nürnberg. Eine Entspannung sei frühestens 2010 zu erwarten. "Aber wann genau das der Fall ist, hängt von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab", fügte er hinzu. In diesem Jahr sei damit zu rechnen, dass die Zahl der Arbeitslosen über vier Millionen steige.

 

Die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt bleibt auch zum Frühjahrsanfang frostig. Vieles deute darauf hin, dass der Stellenmarkt immer mehr in den Abwärtsstrudel der Rezession gerate.

 
Alles Weitere lesen Sie hier: Bundesagentur für Arbeit - Pressemitteilung vom 31.03.2009
 

 

Vortrag: Arbeiten und Führen unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen   - Mitarbeiterführung auf dem Prüfstand -

 

Früher war Arbeit oft ein notwendiges Übel, eine Dienstbarkeit oder auch eine rücksichtslose (Selbst-) Disziplinierung. Heute bedeutet sie für viele Menschen mehr und mehr Selbstentfaltung, Kreativität und Lebensqualität.

 

Im Rahmen eines Arbeitsessens der Faber & Faber Personaldienstleistungen OHG am 20. März 2009 im "Düsseldorfer Malkasten" erfuhren die Gäste von dem Referenten Prof. Dr. Peter Nieschmidt  (Universität St. Gallen) zahlreiche  spannende und bisher unbekannte Aspekte und Denkanstöße zum Thema „Tradition und Zukunft von Arbeit und Führung“.

 
Alles Weitere lesen Sie hier: Vortrag von Prof. Dr. Peter Nieschmidt
 

 

Kündigungsschutz in der Wirtschaftskrise: Ruf nach mehr Rechtssicherheit

 

Die Arbeitsgerichte haben seit Beginn der Wirtschaftskrise gut zu tun. Allein in Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl der eingereichten Klagen seit Mitte November des vergangenen Jahres um 30 bis 50 Prozent – die meisten stammen von Arbeitnehmern, die gegen ihre Kündigung vorgehen. Die Basis dafür ist fast immer das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), welches garantieren soll, dass im Fall des Arbeitsplatzabbaus alles mit rechten Dingen zugeht. Besonders häufig riefen befristet Beschäftigte, Teilzeitkräfte und Zeitarbeiter, die aufgrund der schlechten Auftragslage ihren Job verloren haben, die Arbeitsgerichte an.

 

Diese Klagewelle ist mit erheblichen finanziellen Belastungen für die Betriebe verbunden. Die Regelungen des Kündigungsschutzes kosten 7,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die Kosten, welche durch Anhörung oder Zustimmung des Betriebsrats entstanden, beliefen sich im Jahr 2008 auf 420 Mio. €. Die gesamten Aufwendungen rund um das Arbeitsgerichtsverfahren im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens wurden mit 975 Mio. € beziffert. Ca. 30 % der Unternehmen schließen Aufhebungsverträge ab, um eine potentielle Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Sowohl bei den meisten Aufhebungsverträgen als auch bei einem Viertel aller arbeitgeberseitig beendeten Arbeitsverhältnisse wurde eine Abfindung gezahlt. Durchschnittlich lag die Abfindungssumme bei 12.000,- € pro Kündigungsfall. Jährlich schlagen die Abfindungen daher mit ca. 2,6 Mio. € zu Buche.

 

Doch schon bevor es zum Äußersten kommt, kostet der Kündigungsschutz die Unternehmen bares Geld. Die vielfältigen Aufwendungen sowie die Wirkungen, die der Kündigungsschutz verursacht, hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zusammen mit der IW Consult durch eine repräsentative Unternehmensbefragung ermittelt. 

 

Alles Weitere lesen Sie hier: Pressemitteilung Nr. 7/2009 (Institut der deutschen Wirtschaft)

 

 

Karriere: Mit Mitte Dreißig ist noch lang nicht Schluss

 

Drei Viertel aller Fach- und Führungskräfte sind der Meinung: Karriere macht man nicht im Schnellflug. Demnach braucht es, um den Höhepunkt der eigenen Karriere zu erreichen, unter anderem viel Berufserfahrung und von daher Zeit.

 

Nach Auffassung der meisten deutschen Fach- und Führungskräfte ist Berufserfahrung ein zentraler Schlüssel, um beruflich aufzusteigen. Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor, die das Online-Stellenportal StepStone und das Jobnetzwerk expertia unter 2.517 Fach- und Führungskräften durchgeführt haben. Demnach geht mehr als jeder dritte Fach- und Führungskraft in Deutschland davon aus, dass ihre Karriere erst im Alter zwischen 40 und 50 Jahren ihren Höhepunkt erreicht. Weitere 44 Prozent erwarten diesen dagegen im Alter zwischen 30 und 40 Jahren. Dass sich der Höhepunkt der eigenen beruflichen Entwicklung schon vor dem 30. Lebensjahr einstellt, erwartet lediglich ein Fünftel der Befragten (21%).
 

Ein weiterer Grund, warum an älteren Arbeitnehmern kaum ein Weg vorbei führt, ist nicht zuletzt die demographische Entwicklung (nachzulesen: Statistisches Bundesamt 2008). Lars Lücke, Geschäftsführer von expertia, bringt die weitere Entwicklung auf den Punkt: „Im Jahr 2050 stehen dem Arbeitsmarkt rund ein Viertel weniger Arbeitskräfte zur Verfügung. Viele Unternehmen werden daher stärker dazu übergehen, auf erfahrene Fachkräfte zu setzen.“

 
Alles Weitere lesen Sie hier: Perspektive Mittelstand vom 17.03.2009
 

 

Vertrauen führt

 

Welches Führungsprinzip macht ein Unternehmen wirklich erfolgreich? Bestsellerautor Reinhard K. Sprenger schreibt in seinem neuen Buch über das Managementthema der Zukunft. Globalisierte, schnelle Märkte, flexible Arbeitsstrukturen und virtuelle Organisationsformen - so sieht das wirtschaftliche Szenario der Zukunft aus. Diese Entwicklungen lassen sich mit herkömmlichen Führungsprinzipien und Managementmethoden nicht bewältigen - moderne Führung braucht eine neue Basis, um zukunftsfähig zu sein: Vertrauen.

 

Reinhard K. Sprenger etabliert in seinem neuen Buch den Begriff des Vertrauens als ökonomische Kategorie. Überzeugend stellt er den Zusammenhang zwischen Vertrauen und Wettbewerbsvorteilen wie Kostenminimierung, Schnelligkeit und Innovation her. Er zeigt, dass Vertrauen das Grundprinzip funktionierender Zusammenarbeit und erfolgreicher Führung ist. Er macht deutlich, wie Vertrauen in das Kerngeschehen der modernen Ökonomie eintritt und dass wirtschaftlicher Erfolg dadurch zunehmend vom Maß des gelebten Vertrauens abhängt. Was ist Vertrauen? Wie funktioniert der ökonomische Vertrauensmechanismus? Was können Führungskräfte tun, um Vertrauen zu schaffen? Welche institutionellen Rahmenbedingungen fördern die Entwicklung von Vertrauen? Dies sind die zentralen Fragen, auf die der Autor nachvollziehbare und praxisorientierte Antworten gibt, denn er begreift Vertrauen als instrumentellen Wert. Sprenger "entzaubert" den Begriff, stellt ihn in den Mittelpunkt einer rationalen Unternehmenspolitik und plädiert damit für ein Vertrauen, das berechenbar ist und sich rechnet."

 
Alles Weitere lesen Sie hier: Bucherscheinungen - Reinhard K. Sprenger
 

 

Was ist Mobbing?

 

Zu diesem Thema war die Westdeutsche Zeitung (WZ) Krefeld im Gespräch mit Rechtsanwältin Ramona Bauer.

 

Vorgesetzte kritisieren ihre Mitarbeiter, Kollegen bemängeln bestimmte Vorgehensweise und schnell fällt der Begriff „Mobbing“. Mobbing ist aber erst dann gegeben, wenn Mitarbeiter gezielt und dauerhaft erniedrigt und gedemütigt werden. Dazu gehört ein bestimmter Grad an Feindseligkeit und vor allem das Ziel, den betreffenden Mitarbeiter so lange zu peinigen, bis er in bestimmter Form handelt, meist seinen Arbeitsplatz oder das Unternehmen verlässt.

 

Mobbing-Attacken erfolgen zwischen Mitarbeitern gleicher hierarchischer Ebene, aber auch von Vorgesetzten gegen ihre Mitarbeiter („Bossing“), von Mitarbeitern gegen ihre Vorgesetzten und schließlich von höheren Vorgesetzten und Mitarbeitern gemeinsam gegen mittlere Vorgesetzte („Sandwich-Mobbing“).

 

Es gibt grundsätzlich niemanden, der nicht Opfer von Schikanen werden kann. Und es sind keinesfalls nur die schwächeren Persönlichkeiten, die "Versager" und die "Schwachen", wie man es manchmal hören und lesen kann, die vom Mobbing betroffen sind. Oft sind es die besseren und stärkeren Mitarbeiter, die von Mobbing betroffen sind...

 

Alles Weitere lesen Sie hier: WZ-Artikel vom 17.02.2009

   

  
   

Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

 

Die Datenschutzskandale in der Wirtschaft zeigen, dass die moderne Informations- und Kommunikationsgesellschaft - auch im Arbeitsleben - alle vor immer neue Herausforderungen stellt. Eine Totalüberwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz darf es genauso wenig geben wie die Durchleuchtung und Selektion von Mitarbeitern. Der verantwortungsbewusste Umgang mit sensiblen Arbeitnehmerdaten muss sichergestellt werden. Es müssen klare Grenzen für die betriebliche Praxis gezogen werden. Es gibt heute Regelungslücken, zum Beispiel bei der Videoüberwachung, der Überwachung von Emails, der Kontrolle der Internetnutzung am Arbeitsplatz, beim Detektiveinsatz gegenüber Mitarbeitern und beim Informantenschutz („Whistleblower“).

  
   
Alles Weitere lesen Sie hier: Pressemittelung des Bundesministerium BMAS vom 16.02.2009  
   

  
   

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Neue Regelung der Kurzarbeit und weitere Änderungen 2009

 

Ab 2009 verlängert sich die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 12 auf 18 Monate. Diese Zeit bietet Unternehmen auch Möglichkeiten, ihre Beschäftigten gezielt zu qualifizieren. Angesichts der Konjunkturschwäche hilft das verlängerte Kurzarbeitergeld Arbeitgebern, an ihren eingearbeiteten Belegschaften festhalten zu können. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen behalten ihren Arbeitsplatz. Somit wird Arbeitslosigkeit vermieden. Die Finanzierung von Kurzarbeitergeld ist zudem günstiger als die Auszahlung von Arbeitslosengeld.

 

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn sie aufgrund von Kurzarbeit weniger verdienen, betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt wird.

 

Die Zeit der Kurzarbeit soll verstärkt für eine bezahlte Weiterbildung und Qualifizierung genutzt werden. Die Botschaft lautet daher: Qualifizieren statt entlassen. 

 

Nach Anzeige des Arbeitsausfalls gegenüber der örtlichen Arbeitsagentur zahlt der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld an die betroffenen Beschäftigten i. H. von 60 beziehungsweise 67 Prozent (für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind) des Nettoausfalls aus. Der Arbeitgeber trägt die Sozialversicherungsbeiträge (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) für die Kurzarbeitergeldstunden allein. Das Kurzarbeitergeld (ohne die Sozialversicherungsbeiträge) wird dem Arbeitgeber auf Antrag von der örtlichen Arbeitsagentur erstattet. 

 
  
Alles Weitere lesen Sie hier: Pressemitteilung des Bundesministerium BMAS vom 27.01.2009 
  

 
  

(Er-) Kennen wir unsere persönlichen Potentiale?

 

In unserem Kulturkreis fokussiert sich überwiegend alles auf unsere Schwächen und Defizite. Unzählige Menschen hindert es Zeit ihres Lebens daran, vorhandene Stärken auszubauen, denn oft kennen sie diese nicht einmal. Dabei können persönliche Weiterentwicklungen und Spitzenleistungen nur durch die gezielte Förderung bereits erkannter Talente erzielt werden.

 

Wie man seine individuellen Potentiale erkennen, diese optimal nutzen und  fördern kann, zeigt dieser Artikel mit einem guten Überblick. Bei der beruflichen Neuorientierung, bei der Stellenbesetzung  in der  Personalberatung, aber auch im Unternehmen in der Personalentwicklung, für die Teamgestaltung und für die individuelle Karriereplanung verhelfen u.a. die verschiedenen  INSIGHTS-Analysen zu interessanten Erkenntnissen als Ausgangsbasis für die erfolgreiche persönliche und berufliche Weiterentwicklung.

 
  
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Ramona J. Bauer - Rechtsanwältin - Beratung & Personalmanagement, Neuss - Düsseldorf